Wichtige Fragen
Muss ich mit Wartezeiten rechnen?
Ich habe keinen Termin aber Schmerzen. Was nun?
Was muss ich tun, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?
Wann muss ich meine Versichertenkarte mitbringen?
Wann muss ich die Praxisgebühr bezahlen und wie?
Ich habe Angst vorm Zahnarzt!
Was passiert bei einer Kontrolluntersuchung?
Werden bestimmte Unterlagen benötigt?
- Muss ich mit Wartezeiten rechnen?
Wir reservieren für Sie einen Behandlungstermin, um Wartezeiten zu vermeiden. Für Ihre Behandlung wird zuvor alles vorbereitet, um Ihren Besuch so kurz und angenehm wie möglich zu gestalten. Deswegen bitten wir immer um eine Voranmeldung. Wenn Sie bei uns einen Termin vereinbaren, können Sie davon ausgehen, dass wir, genau wie Sie, Ihren Termin einhalten werden. Manchmal sind Verspätungen von 5-10 Minuten nicht vorhersehbar. Gerne berücksichtigen wir Ihre bevorzugten Behandlungszeiten.
- Ich habe keinen Termin aber Schmerzen. Was nun?
Bei Schmerzen sollten Sie uns schnellstmöglich kontaktieren. Unsere Rezeption spricht mit Ihnen eine rasche Terminierung ab. Vermeiden Sie möglichst eine Selbstmedikation, um die Diagnostik nicht zu verschleiern und eine prompte Therapie zu ermöglichen (Aspirin erhöht z.B. die Blutungsneigung).
- Was muss ich tun, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?
Bei Nichteinhaltung eines Termins bitten wir Sie, uns dies schnellstmöglich mitzuteilen. Da wir nach dem Bestellsystem arbeiten, ist für Sie ein Termin reserviert und es werden Wartezeiten vermieden. Bei rechtzeitiger Absage kann dieser dann anderweitig vergeben werden. Wir notieren gerne Ihre bevorzugten Behandlungszeiten und berücksichtigen dies bei einer individuellen Terminierung.
- Wann muss ich meine Versichertenkarte mitbringen?
Eine Versichertenkarte müssen die gesetzlich versicherten Patienten einmal pro Kalendervierteljahr bei einem Erstbesuch mitbringen.
- Wann muss ich die Praxisgebühr bezahlen und wie?
Die Praxisgebühr von bislang 10 Euro wird seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr erhoben.
- Ich habe Angst vorm Zahnarzt!
Es gibt kaum einen Menschen, der ohne Angstgefühle zum Zahnarzt geht. Bei einem Erstbesuch in unserer Praxis findet lediglich eine Befundung statt, die immer stressfrei ist. Anschließend wird Ihnen in einem Gespräch erklärt, wie ein weiteres Vorgehen aussehen könnte und welche Maßnahmen zur Angstlinderung beitragen könnten (Musik; Video, unter Umständen Vollnarkose, Dämmerschlaf; Medikamente)
- Was passiert bei einer Kontrolluntersuchung?
Bei der Kontrolluntersuchung wird diagnostiziert, ob ein Behandlungsbedarf besteht. Dazu kann eine ergänzende Röntgendiagnostik sinnvoll sein. Wenn alles in Ordnung ist, wird Ihnen ein individuelles Kontrollintervall für den nächsten Zahnarztbesuch sowie Maßnahmen (Mundhygienetips, Ernährungsberatung, Fluoridierung etc.) zur Stabilisierung dieses Zustandes empfohlen. Bei einem Behandlungsbedarf können Ihnen viele Befunde per Intraoralkamera (Kamera für Aufnahmen in Mund) auf einem Bildschirm erklärt werden und es wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprochen.
- Werden bestimmte Unterlagen benötigt?
Wenn Sie im Besitz von Röntgenbildern Ihrer Zähne sind, ist es sinnvoll, diese mitzubringen. Bei Besitz eines Bonusheftes und Röntgenpasses werden diese Dokumente bei uns vervollständigt bzw. bei Bedarf neu angelegt. Sie werden gebeten, uns über Ihre Gesundheit zu informieren insbesondere wenn Allergien, Diabetes, Herzprobleme oder Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis bekannt sind. Für uns ist es hilfreich, wenn Sie uns die Anschrift und die Telefonnummer Ihres behandelnden Arztes mitteilen und bei Medikamenteneinnahmen die Präparatenamen angeben könnten.
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